03.12.2019

Am 19.11.2019 fand die letzte Sitzung des Ortsausschusses Höxter-Bödexen im „Haus des Gastes“ statt.

Eröffnet wurde die Sitzung mit einer Schweigeminute für das verstorbene Mitglied des Ortsausschusses Herbert Fritze.

Der Betreuer des Ausschusses Herr Benjamin Koch gab anschließend die Berichte des Bürgermeisters sowie den Bericht über die Erledigung von Anfragen und Beschlüssen bekannt.

Hinsichtlich der besseren Vermarktung des Baugebietes im Karl-Krug-Weg wird die Verwaltung zukünftig mit der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Holzminden und der technischen Hochschule OWL in Höxter zusammenarbeiten, um eine zeitgemäße Bebauung von Grundstücken in besonderer Örtlichkeit anhand des Bödexer Baugebietes visualisieren zu können.  Durch die OA-Mitglieder wurde anschließend angemerkt, dass man die Problematik bereits seit 2015 thematisiert und in 2020 einen konkreten Vorschlag seitens der Verwaltung zur besseren Vermarktung erwartet.

Im Bereich der Umgestaltung von Haltestellen teilte die Verwaltung mit, dass keine Alternativvorschläge zur Umsiedlung der Haltestelle „Gasthaus Buch“ in Fahrtrichtung Höxter unterbreitet werden können.

Bei der Thematik der Pflanzung von Bäumen entlang der Wirtschaftswege wird auf die Informationsveranstaltung des Vereins Kultur.Art am 30.01.2020 verwiesen.

Weiterhin nimmt die Verwaltung hinsichtlich einer angedachten Schutzhütte für Radfahrer am Wendehammer Stellung. Hierbei empfiehlt die Verwaltung im Rahmen der Landesgartenschau einen Unterstand aus Elementen der Natur- und Umweltbildung mit einer Informationstafel bezüglich der nahen gerodeten Hangfläche und einem Insektenhotel.

Bezüglich des Ausbaus der Straßen Wittelweg, Mühlenberg und neue Trift gibt die Verwaltung bekannt, dass derzeit kein Ausbau geplant ist, dies aber in absehbarer Zukunft unter Beteiligung der Anlieger im Rahmen von Informationsveranstaltungen erfolgen wird.

Trotz mehrfacher telefonischer Nachfragen, sowie Anfragen per E-Mail, seitens der Verwaltung beim Straßenbaulastträger gibt es bis dato keine Rückmeldung bezüglich der Stützmauer entlang der Ortsdurchfahrt. Die OA-Mitglieder bekundeten hierüber ihren Unmut und baten die Verwaltung weiterhin um Auskunftseinholung.

Unter Tagesordnungspunkt 3 wird Frau Claudia Schröder zur stellvertretenden Schriftführerin des OA gewählt.

In Tagesordnungspunkt 4 wurden anschließend die Bauunterhaltungsmittel zur Förderung der Ortschaftsinitiative neu beraten. Die getroffenen Beschlüsse zur Instandsetzung der Torbögen in Höhe von 500 Euro und der Sanierung des Verbindungswegs zum Brink in Höhe von 3500 Euro wurden aufgrund von erwarteter Witterung und da, im Fall des Brinks, weiterhin Klärungsbedarf mit der Verwaltung besteht aufgehoben.  Diese Maßnahmen werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten.

Somit standen, durch die Rücknahme und einem darüber hinaus zur Verfügung stehenden Betrag von 500 Euro, insgesamt 4500 Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird nach einstimmigem Beschluss in folgende Maßnahmen investiert:

– weitere 2000 Euro zur Errichtung einer Boules-Bahn am Mehrgenerationenplatz

– 2500 Euro zum Austausch der Beleuchtung im Proberaum des Musikvereins im Haus des Gastes

Anschließend beriet der Ausschuss unter Tagesordnungspunkt 5 einen Antrag des CDU-Ortsverbandes zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h und Einführung eines absoluten Überholverbotes auf der L 946 im Albaxer Wald. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

In Tagesordnungspunkt 6 gibt der OA-Vorsitzende Stefan Berens einen Überblick über den Sachstand zur geplanten Flächennutzungsplanänderung zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen.  Hierbei kommt insbesondere zum Tragen, dass es derzeit unterschiedliche Standpunkte zwischen Politik und Verwaltung gibt. Im Januar 2020 sollen Bürger-Informationsveranstaltungen in den betreffenden Ortschaften durchgeführt werden. Neben den Informationsveranstaltungen sollen nach Ansicht des OA auch die Ortsausschüsse der betroffenen Ortschaften am Verfahren beteiligt werden. Herr Völse merkte zudem an, dass bei einem Mindestabstand von 1500 Metern zur bebauten Wohnlage unterhalb des Köterberges ein Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen sei.

E.B.